Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal Stand 03.12.2020
Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage gilt:
- Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie
unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/ge-
legentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren
Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.
- Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/
oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder
auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome,
entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/
der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.
- Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung
des Ergebnisses zu Hause.
- Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben be-
schrieben.
- Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes zu be-
achten. Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf
frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kita oder Schule wieder besuchen.
- Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind kein negativer Virusnachweis und auch
kein ärztliches Attest notwendig.
- Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte,
müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause blei-
ben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird.