Elternbrief von Frau Hubig vom 11.02.2021

11. Februar 2021

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,


im Januar hat die Verschiebung der geplanten Schulöffnungen insbesondere der Grundschulen so-
wie der Unterstufe der Förderschulen nicht nur bei Ihnen und Ihren Kindern viel Enttäuschung ver-
ursacht. Heute gibt es gute Nachrichten zu den aktuellen Entwicklungen und zum weiteren Vorge-
hen in unseren Schulen, über die ich Sie nach der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute wieder zügig informieren möchte.
Die Anzahl der Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz geht weiter stetig zurück. Am 10. Februar 2021
lag die Inzidenz bei 55,2 (gemeldete Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Personen), zum
Zeitpunkt der letzten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Minister-
präsidenten betrug sie noch 106. Aber wir sind bei der Eindämmung von Covid-19 noch nicht am
Ziel. Zwischenzeitlich sind auch in Rheinland-Pfalz Virusmutationen aufgetreten, die in Verdacht
stehen, sich schneller zu verbreiten.


Deshalb hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundeskanzlerin beschlossen,
dass der Lockdown weiter verlängert werden muss. Kontaktreduzierung und die Einhaltung von Hy-
gienemaßnahmen sind weiterhin oberstes Gebot, damit sich die positive Entwicklung bei den Infek-
tionszahlen fortsetzt. Schon in ihren letzten Beschlüssen haben die Regierungschefinnen und -chefs
und die Bundeskanzlerin jedoch auf die besondere Bedeutung geöffneter Kinderbetreuungseinrich-
tungen und Schulen für Kinder und Eltern im Hinblick auf Bildung, soziale Teilhabe und Vereinbarkeit
von Familie und Beruf hingewiesen. Je jünger die Schülerinnen und Schüler sind, desto wichtiger
ist es, dass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wieder in Präsenz in die Schulen zu kommen. Der
gemeinsame Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzle-
rin erlaubt es deshalb, die Schulen für die Jüngsten im System unter strengen Hygieneauflagen und
in zumeist geteilten Klassen zu öffnen. Wir wollen unter Wahrung strenger Abstandsvorschriften,
d.h. in der Regel im Wechselmodell, zeitnah weitere Jahrgänge wieder in die Schulen holen, wenn
sich das Infektionsgeschehen weiter verbessert und stabilisiert.


Unsere nächsten Schritte habe ich nach dem gestrigen Beschluss mit den Vorsitzenden der Haupt-
personalräte der Lehrkräfte, mit Schulleitungen, Vertreterinnen und Vertretern des Landeselternbei-
rates und der LandesschülerInnenvertretung besprochen. Auch die Gesundheitsexperten von der
Universitätsmedizin in Mainz, die uns regelmäßig beraten, befürworten eine behutsame und schritt-
weise Öffnung der Schulen, da wir gute und wirksame Hygienekonzepte und Schutzvorkehrungen
haben, die wir mit Blick auch auf die Virusmutationen nochmals aktualisieren.


Weiteres Vorgehen für die Schulen:


– Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schüle-
rinnen und Schüler der Unterstufe der Förderschulen werden ab dem 22. Februar 2021 wie-
der in Präsenz unterrichtet. Wo ein Mindestabstand von 1,5 m aufgrund der räumlichen Si-
tuation nicht gewährleistet ist, werden die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet.
Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in
durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet
an den Präsenzphasen teilzunehmen.


– Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht. Ausge-
nommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwick-
lung, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Die Mas-
kenpflicht soll den pädagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder gemäß umge-
setzt werden. Auf regelmäßige Maskenpausen ist zu achten. Die Lehrkräfte und die übrigen
Betreuungspersonen an allen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der weiterfüh-
renden Schulen sollen medizinische Masken tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Klas-
sen 1 bis 4 und der Unterstufen in den Förderschulen werden medizinische Masken
empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Grund dafür ist, dass die
jüngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiös
sind und medizinische Masken in Kindergrößen nicht überall verfügbar sind.


– Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fort-
gesetzt. Wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen
dann alle Jahrgänge im Wechselunterricht bald wieder in die Schulen kommen.


– Die Möglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.


– Für die Schülerinnen und Schüler vor Abschlussprüfungen bestehen die besonderen Rege-
lungen fort; sie können unter Einhaltung der Abstands- und sonstigen Hygieneregeln in Prä-
senz unterrichtet werden.


Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,


ich bin mir sehr bewusst, dass die aktuelle Situation für Sie aber vor allem auch für Ihre Kinder sehr
belastend ist. Kinder brauchen ihre Schule, nicht nur zum Lernen, sondern auch für soziale Kontakte.
Daher bin ich sehr dankbar, dass wir erreichen konnten, dass wir endlich wieder einen Schritt in
Richtung Normalität wagen können und die ersten Schülerinnen und Schüler wieder Unterricht in
ihren Schulen erhalten. Allerdings ist die Pandemie noch lange nicht überwunden, deshalb ist es
jetzt umso wichtiger, dass wir alle inner- und außerhalb der Schulen und der Kinderbetreuungsein-
richtungen weiterhin Hygiene- und Verhaltensregeln konsequent und diszipliniert befolgen, damit
nach und nach alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen gehen können.


Haben Sie ganz großen Dank für die Geduld und die Kraft die Sie aufbringen, um unsere Kinder
und Jugendlichen auch in der Pandemie gut durch den Alltag zu begleiten. Sie können sicher sein,
dass auch wir alles tun werden, um Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Angeboten zu unter-
stützen.


Mit herzlichen Grüßen

Dr. Stefanie Hubig