Wichtige Hinweise:
- Die elektronische Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung. Wie bei der telefonischen Krankmeldung ist auch bei der elektronischen Krankmeldung eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
- Beurlaubungen müssen nach wie vor schriftlich eingereicht und durch den Klassenleiter bzw. die Schulleitung genehmigt werden. Sie können nicht elektronisch erfragt werden.
- Beachten Sie die korrekte Schreibweise des Namens und die richtige Klassenzuordnung. Die Krankmeldung kann sonst ggf. nicht eindeutig zugeordnet werden.
- Auch die elektronische Krankmeldung muss von Ihnen als Elternteil eingereicht werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir stichprobenweise elektronische Krankmeldungen unmittelbar überprüfen.